Die allgemeine Sozialberatung richtet sich mit ihrem Angebot an Familien und Einzelne in sozialen Notlagen. Sie leistet Hilfestellung zu Fragen im Zusammenhang mit sozialrechtlichen Leistungen, wie zum Beispiel dem Sozialgesetzbuch II, und bietet Unterstützung im Umgang mit Behörden.
Persönliche und familiäre Schwierigkeiten können mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit therapeutischer Ausbildung besprochen werden.
Ziel der Arbeit ist es, zu erkennen wie Notsituationen entstehen und gemeinsam mit den Hilfesuchenden Lösungswege zu entwickeln. Dabei wird der persönliche, der soziale aber auch der politische Kontext mit einbezogen.
Frau M. kommt in die Sprechstunde des Diakonischen Werkes. Ihre Freundin, die dort Unterstützung erfuhr, als sie schwanger war, hat sie auf dieses Angebot aufmerksam gemacht.
Frau M ist verheiratet und Mutter von zwei Kindern. Ihr Mann wurde vor sechs Wochen unerwartet arbeitslos, da der Standort seines Arbeitgebers geschlossen wurde. Eine neue Arbeit ist im Moment nicht in Aussicht. Gerade jetzt, nach dem Umzug in die neue Wohnung und dem Kauf der hierfür notwendigen Möbel, ist die finanzielle Belastung für die Familie besonders hoch. Mit ihrem Mann kann Frau M. kaum noch reden, weil dieser in seiner Hilflosigkeit im Umgang mit der neuen Situation angespannt und aggressiv reagiert. Frau M. merkt, daß sie und ihre Familie Hilfe von außen benötigen.
In der Schule wird im Unterricht das Thema soziale Gerechtigkeit behandelt. Die Lehrer überlegen, wer als Gastreferent zur Theorie und zu den Auswirkungen Stellung beziehen kann. Aus dem Lehrerkollegium erinnert sich jemand an einen Fachvortrag eines Mitarbeiters zum Thema Schulden. Die MitarbeiterInnen sind auf Anfrage gerne bereit, auch das Thema soziale Gerechtigkeit und Armut (insbesondere in Heidelberg) aufzugreifen und im Schulunterricht anschaulich zu vermitteln.
Darüber hinaus vermitteln wir auch Arbeitsgelegenheiten (sog. 'Ein-Euro-Jobs') im Bereich der evangelischen Kirche in Heidelberg, so z.B. in Seniorenzentren, Kirchengemeinden oder Kindergärten.
Dienstag und Freitag von 10:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 15:00 bis 17:00 Uhr
Gesprächstermine außerhalb der Sprechstunde nach Vereinbarung.